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   OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19   

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https://dejure.org/2019,16173
OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19 (https://dejure.org/2019,16173)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2019 - 8 W 136/19 (https://dejure.org/2019,16173)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2019 - 8 W 136/19 (https://dejure.org/2019,16173)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09

    Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
    Soweit die Vertreterin der Staatskasse unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 08.02.2011 - VI ZB 31/09) mit der Beschwerde geltend macht, Kosten der Streitverkündung gehörten nicht zu den Kosten des anhängigen Rechtsstreits und fielen dem Streitverkünder zur Last (so auch Althammer a.a.O. § 73, Rn. 1; MüKoZPO/Schultes, 5. Aufl. 2016, ZPO § 72 Rn. 21), ergibt sich für die Beschwerdeentscheidung nichts anderes.
  • OLG Hamburg, 21.06.2016 - 8 W 59/16

    Gerichtskosten: Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
    Ebenso wie das Landgericht schließt sich Senat der im Beschluss vom 21.06.2016 judizierten Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 8 W 59/16, JurBüro 2016, 643) an, wonach die Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete unter die pauschale Abgeltungsregelung des GKG-KV Nr. 9002 fallen (so auch: Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 72 ZPO, Rn. 12; a.A. LG Hamburg . [dem Beschluss des OLG Hamburg vom 21.06.2016 vorausgehend], Beschluss vom 10.05.2016 - 330 O 416/15).
  • LG Hamburg, 10.05.2016 - 330 O 416/15

    Tragung der Kosten der Streitverkündigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
    Ebenso wie das Landgericht schließt sich Senat der im Beschluss vom 21.06.2016 judizierten Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 8 W 59/16, JurBüro 2016, 643) an, wonach die Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete unter die pauschale Abgeltungsregelung des GKG-KV Nr. 9002 fallen (so auch: Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 72 ZPO, Rn. 12; a.A. LG Hamburg . [dem Beschluss des OLG Hamburg vom 21.06.2016 vorausgehend], Beschluss vom 10.05.2016 - 330 O 416/15).
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