Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete
- Justiz Baden-Württemberg
Nr 9002 GKVerz, § 72 Abs 1 ZPO, § 73 S 2 ZPO
Gerichtskosten: Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete
- landesrecht-bw.de
GKG KV Nr. 9002
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG KV-Nr. 9002 ; ZPO § 72 ; ZPO § 73 S. 2
Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete - rechtsportal.de
GKG § 66 Abs. 2 S. 2
Beschwerde gegen eine Schlusskostenrechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 12.04.2019 - 6 O 154/17
- OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09
Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
Soweit die Vertreterin der Staatskasse unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 08.02.2011 - VI ZB 31/09) mit der Beschwerde geltend macht, Kosten der Streitverkündung gehörten nicht zu den Kosten des anhängigen Rechtsstreits und fielen dem Streitverkünder zur Last (…so auch Althammer a.a.O. § 73, Rn. 1;… MüKoZPO/Schultes, 5. Aufl. 2016, ZPO § 72 Rn. 21), ergibt sich für die Beschwerdeentscheidung nichts anderes. - OLG Hamburg, 21.06.2016 - 8 W 59/16
Gerichtskosten: Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
Ebenso wie das Landgericht schließt sich Senat der im Beschluss vom 21.06.2016 judizierten Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 8 W 59/16, JurBüro 2016, 643) an, wonach die Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete unter die pauschale Abgeltungsregelung des GKG-KV Nr. 9002 fallen (…so auch: Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 72 ZPO, Rn. 12; a.A. LG Hamburg . [dem Beschluss des OLG Hamburg vom 21.06.2016 vorausgehend], Beschluss vom 10.05.2016 - 330 O 416/15). - LG Hamburg, 10.05.2016 - 330 O 416/15
Tragung der Kosten der Streitverkündigung
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.05.2019 - 8 W 136/19
Ebenso wie das Landgericht schließt sich Senat der im Beschluss vom 21.06.2016 judizierten Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 8 W 59/16, JurBüro 2016, 643) an, wonach die Auslagen für Zustellungen an Streitverkündete unter die pauschale Abgeltungsregelung des GKG-KV Nr. 9002 fallen (…so auch: Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 72 ZPO, Rn. 12; a.A. LG Hamburg . [dem Beschluss des OLG Hamburg vom 21.06.2016 vorausgehend], Beschluss vom 10.05.2016 - 330 O 416/15).